Absturzsicherung
Personensicherungssysteme für die kollektive und individuelle Absturzsicherung während des Aufenthalts auf Flachdächern
Der Arbeitsplatz auf dem Dach ist mit besonderen Gefahren verbunden. Damit die ausführenden Personen bei Pflege-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten geschützt sind, muss der Unfallgefahr durch entsprechende Maßnahmen vorgebeugt werden. Diese sind im Arbeitsschutzgesetz, in der Arbeitsstättenverordnung, in berufsgenossenschaftlichen Verordnungen und anderen Normen genau festgelegt. Optigrün bietet eine Reihe verschiedener Personensicherungs- bzw. Absturzsicherungssysteme für die kollektive und die individuelle Absturzsicherung während dem Aufenthalt auf personengenutzen und nicht-personengenutzten Flachdächern an. Diese basieren alle auf dem gleichen Grundprinzip: ein durch Auflast der Begrünung und Verkehrsflächen gehaltene Absturzsicherungssystem, das nicht in die Dachabdichtung eingreift.
Kollektivschutz
Kollektive Absturzsicherung bezeichnet Schutzmaßnahmen, die das Absturzrisiko auf Flachdächern für mehrere Personen gleichzeitig minimieren, ohne dass individuelles Schutzequipment erforderlich ist. Diese Maßnahmen, wie Bsp. Geländer, verbleiben nach der Montage dauerhaft auf der Dachfläche und wirken unabhängig vom Verhalten der Personen auf der Arbeitsfläche.
Individualschutz
Individuelle Absturzsicherung bezieht sich auf persönliche Schutzmaßnahmen, die das Absturzrisiko auf Flachdächern für einzelne Personen reduzieren. Die individuellen Absturzsicherungsmaßnahmen, wie zum Bsp. Seilsysteme und Einzelanschlagpunkte, funktionieren nur in Kombination mit der geeigneten PSAgA, und erfordern eine aktive Nutzung durch die Person.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) – zur Absturzsicherung auf Dächern
Beim Individualschutz wird eine einzelne Person mithilfe persönlicher Schutzausrüstung (PSAgA) gegen Absturz gesichert. Nur geschultes Fachpersonal darf damit das Dach betreten. Beim Kollektivschutz – z. B. durch Schutzgeländer – wird die gesamte Fläche gesichert, sodass auch ungeschulte Personen sicher arbeiten können.
Immer dann, wenn regelmäßig Personen das Dach betreten (z. B. für Wartung von PV-Anlagen oder Pflege von Dachbegrünungen), empfiehlt sich ein Geländer gemäß DIN EN 13374. Die DGUV Information 201-056 gibt klare Vorgaben: Bei „atypischen Dachberufen“ und häufiger Nutzung ist Kollektivschutz die richtige Wahl.
Grundsätzlich ja – aber mit Vorsicht! Das Verbindungsmittel der PSAgA kann die PV-Module beschädigen oder selbst durch scharfe Kanten Schaden nehmen. Daher ist in Verbindung mit Solaranlagen Kollektivschutz die sicherere und effektivere Lösung.
Anschlageinrichtungen sollten bei Nutzung als Rückhaltesystem mindestens 2,5 m von der Absturzkante entfernt montiert werden. Dies führt oft dazu, dass Module in diesen Bereichen nicht installiert werden können.
- Jährliche Inspektion der Anschlageinrichtungen
- Schulung und regelmäßige Unterweisung der Nutzer
- Begrenzte Lebensdauer der PSAgA-Komponenten
- Zeitaufwand für das korrekte Anlegen und Prüfen der Ausrüstung
Kollektivschutz verursacht dagegen kaum laufende Kosten und erlaubt effizienteres Arbeiten.
Nein. Bei Einsatz von PSAgA besteht ein Alleinarbeitsverbot – es muss immer eine zweite Person zur Sicherung anwesend sein. Beim Kollektivschutz ist Alleinarbeit hingegen möglich.
Ganz klar: Ein Geländer. PSAgA erfordert Sicherheitsabstände, die nicht mit PV-Modulen belegt werden können. Ein Geländer erlaubt die Nutzung fast der gesamten Dachfläche – ideal für Solaranlagen.
Bei der Auswahl des passenden Absturzsicherungssystems für Ihr Gründach oder Ihr Kiesdach beraten wir Sie gerne. Nehmen Sie dafür bitte Kontakt mit unseren Spezialisten für Absturzsicherung auf.
Tel.: +49 7576 772 285
Fax: +49 7576 772 299
E-Mail: absturzsicherung@optigruen.de