Vielfacher Nutzen wird belohnt: Förderung Dachbegrünung

Finanzielle Zuschüsse durch Städte und Bundesländer

Der vielfache Nutzen begrünter Dächer für Mensch und Natur ist wissenschaftlich bewiesen und wird von Städten und Bundesländern belohnt. Dachbegrünung wird auf verschiedenste Art und Weise gefördert:

1.    Direkte finanzielle Zuschüsse
2.    Indirekte Förderung durch finanzielle Anreize

1. Förderung durch direkte finanzielle Zuschüsse
Zahlreiche Städte, Gemeinden und zwei Bundesländer fördern die Dachbegrünung durch Subventionen.
Förderung durch Kommunen:
In den Kommunen gibt es unterschiedliche Förderprogramme, da das Baurecht in der Hand der jeweiligen
örtlichen Verwaltungen liegt. Jede Gemeinde hat ein eigenständiges Recht, solche Fördermaßnahme
aufzulegen oder darauf zu verzichten.

Förderung durch Bundesländer:
Die Bundesländer Bremen und Hamburg haben ein landesweit gültiges Förderprogramm für Dachbegrünungen aufgelegt. Dort werden Dachbegrünungen, die einen bestimmten Qualitätsstandard aufweisen, mit finanziellen Zuwendungen gefördert.  

Nähere Informationen hierzu finden Sie für Bremen hier: www.bremer-umwelt-beratung.de 
Nähere Informationen zur Gründach-Strategie in Hamburg finden Sie hier: https://www.hamburg.de/gruendach/

2. Indirekte Förderung durch finanzielle Anreize
Hierbei handelt es sich um eine sehr effiziente Methode, die von den Bürgern freundlicher und bereitwilliger aufgenommen wird, als starre Vorgaben. Vor allem im Bereich der Abwassergebühren beschreiten viele Kommunen diesen sehr erfolgreichen Weg. Durch die Einführung von Abwassersatzungen mit gesplitteten Gebühren wird die Möglichkeit eröffnet, u.a. durch Dachbegrünungen die Entsorgungskosten des Abwassers für die Bürger und für die Stadt spürbar zu senken.

Konkret müssen von den Hausbesitzern weniger Abwassergebühren bezahlt werden, wenn die Dächer ihrer Häuser begrünt wurden. Aber auch die Städte sparen erhebliche Summen, wenn immer weniger Oberflächenwasser von den Dächern entsorgt werden muss. Viele Städte können hier auf große Erfolge verweisen. Unter anderem sind dies Bonn, Köln, Mannheim, Sonthofen u.v.a.m. In jeder Kommune kann die Einführung gesplitteter Abwassergebühren gefordert und durchgesetzt werden. Das ist höchstrichterlich und rechtskräftig so entschieden.

Am schnellsten gibt Ihre Stadtverwaltung darüber Auskunft, ob und wie Dachbegrünungen gefördert werden. Folgende Ämter können dabei u. a. als Auskunftsstelle angesprochen werden: Grünflächenamt, Grünordnungsamt, Amt für Umweltschutz, Bauamt.

Die Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e. V. (FBB) führt alle zwei Jahre eine Umfrage bei Städten über 10.000 Einwohner durch und befragt diese nach den direkten und indirekten Förderungen von Dach- und Fassadenbegrünungen.

Hier sind die Ergebnisse der letzten Umfrage zu finden: www.gebaeudegruen.info