Gesplittete
Abwassergebühr – Fluch oder Chance?
Der
Druck auf die Gemeinden ist gewachsen, eine nach Schmutz- und
Niederschlagswasser gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Grundsatzurteile
der Oberverwaltungsgerichte Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg
liegen vor. Der letztjährigen Umfrage der Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e.
V. (FBB) mit dem NABU bei alle Städten über 10.000 Einwohner zufolge, haben 65
% der sich gemeldeten Städte (579) schon eine gesplittete Abwassersatzung
eingeführt bzw. geplant.
Eine
gesplittete Abwassersatzung macht aus verschiedenen Aspekten durchaus Sinn. Sie
trägt u.a. zu einer größeren
Gebührengerechtigkeit nach dem Verursacherprinzip bei. Zudem kann man den
Bürgern nicht mehr erklären, warum die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung
nach dem Trinkwasserverbrauch berechnet werden soll.
Erläuterung
Gesplittete Abwassergebühr
Allgemein
bekannt und bisher üblich war, die Kosten der Abwasserbeseitigung und –behandlung nach dem Trinkwasserverbrauch zu berechnen. Wer Toilette
und Dusche oft benutzte, musste viel zahlen. Das in die Kanalisation
eingeleitete Niederschlagswasser von Park- und Dachflächen (was gut vorstellbar
insgesamt einen viel größeren Anteil ausmachte) wurde dabei nicht
berücksichtigt.
Bei
der Gesplitteten Abwassersatzung ist das anders: Schmutzwasser (aus Toilette
und Dusche) und Niederschlagswasser (von Dach und Parkflächen) werden getrennt
veranlagt. Schmutzwasser nach dem Trinkwasserverbrauch und Niederschlagswasser
nach der Größe der versiegelten Flächen.
Ängste und Vorurteile
Die
größten Bedenken der Gemeinden liegen beim Verwaltungsaufwand und den damit
verbundenen Kosten, die vor allem bei der Datenerhebung der (versiegelten)
Flächen von Privatpersonen, Gemeindebesitz und Industrie entstehen. Dazu kommt
die Befürchtung, dass die Einnahmen für die Städte zurückgehen, was nicht
stimmt, da die bestehenden Kosten nur umverteilt werden. Die Befliegung und
fotografische Erfassung der versiegelten Flächen ist meist das Mittel der
ersten Wahl, wobei an dieser Stelle auf die Empfehlung des OVG Münster
verwiesen sei, das eine Bürgerbefragung (Selbsterklärung zu versiegelten
Flächen) in Kombination mit Stichproben für ausreichend hält. Mit dieser
Vorgehensweise, die in zahlreichen Kommunen praktiziert wurde, können die
Kosten der Datenerfassung begrenzt werden. Ein weiteres vorgeschobenes Argument
ist auch, dass sich weitere Industrieunternehmen aufgrund der neuen Gebühren
nicht mehr ansiedeln würden. Da es die Gesplittete Abwassersatzung bald flächendeckend
geben wird, entfällt dieser Aspekt schnell. Für zukunftsorientierte Unternehmen
ist eine Niederschlagswassergebühr kein Hinderungsgrund, da sie schon in der
Planungsphase auf solche Dinge vorausschauend und bewusst eingehen.
Die Chance
Täglich
werden in Deutschland über 100 Hektar Naturfläche durch Gebäude und
Verkehrsflächen versiegelt mit den bekannten negativen Auswirkungen wie
beispielsweise Überhitzung und Hochwasser. Eine gesplittete Abwassergebühr ist
ein wichtiger Bestandteil der modernen Regenwasserbewirtschaftung und schafft
Anreize, der Versiegelung entgegen zu wirken.
Was
viele Gemeinden zu Beginn nicht erkennen ist, dass sich bei der durchdachten
Umsetzung einer modifizierten Abwassersatzung mit gesplitteten Abwassergebühren
eine Reihe von Möglichkeiten ergeben, die Hochwasserprobleme in den Griff zu
bekommen. Die damit verbundenen Kosten können mittel- und langfristig
eingespart werden. Die Kosten für Regenüberlaufbecken und mögliche
Kanalnetzerweiterungen werden bei Neubaugebieten reduziert bzw. entfallen ganz.
Damit kann viel Geld eingespart werden.
Die Bausteine einer
modernen Regenwasserbewirtschaftung
Die
regionalen Starkregenereignisse der letzten Zeit, die „Jahrhundertregen“, die
mittlerweile fast jährlich auftreten, sind Vorboten der Klimaveränderung. Schon
jetzt zeigt sich, dass die vorhandenen Kanalsysteme oftmals nicht in der Lage
sind, die Wassermengen abzuführen. Volkswirtschaftliche Schäden in
Millionenhöhe sind die Folge. Angesichts dieser Entwicklung sind Maßnahmen einer
naturnahen Regenwasserbewirtschaftung dringend geboten.
Ein
nachhaltiges Regenwassermanagement setzt sich aus verschiedenen Bausteinen
zusammen, die wichtigsten Einzelmaßnahmen sind:
Dachbegrünung
(extensive und intensive Dachbegrünungen, Tiefgaragenbegrünungen)
Regenwasserspeicher
mit Regenwassernutzung (Zisternen)
Versickerungseinrichtungen
Offene
Wasserflächen
Dachbegrünung –
Funktionen und Einsparungspotenziale
Dachbegrünungen
sind ein wichtiger Bestand eines zeitgemäßen Regenwassermanagements. Unabhängig
von den Boden- und Standortverhältnissen „bewirtschaften“ sie schon den größten
Teil des Regenwassers ohne größeren Aufwand. Begrünte Dächer wirken nicht nur
als Wasserspeicher und Abflussminderer, sondern haben darüber hinaus noch viele
weitere positive Funktionen:
Wasserrückhalt.
Je nach Begrünungsart werden im Schichtaufbau 40-99% des Jahresniederschlags
zurückgehalten und zum größten Teil verdunstet
Minderung
der Abflussspitzen.
Spitzenregen können bis zu 80% gemindert werden. Das Überschusswasser wird
zeitlich verzögert abgeleitet
Schutz
der Dachabdichtung und damit Verlängerung deren Lebensdauer.
Der Begrünungsaufbau schützt die Dachabdichtung vor Wind, Hagel und
Extremtemperaturen. Die Lebensdauer der Abdichtung kann verdoppelt werden,
Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten müssen erst später durchgeführt werden
Energieeinsparungen.
Die Dachbegrünung dämmt im Winter und dient im Sommer als Hitzeschutz und trägt
so als natürliche Klimaanlage zu Energieeinsparungen bei
Klimaschutz.
Kleinklimaverbesserung durch Verdunstungsvorgänge (Kühlung und Luftbefeuchtung)
und CO2-Bindung
Lärmminderung.
Luftschalldämmung und verminderte Schallreflexion aufgrund der Masse des
Begrünungsaufbaus und der Pflanzenstruktur
Staubfilter.
Luftreinigung und Feinstaubfilterung durch die vielfältige Vegetation
Naturschutz.
Begrünte Dächer dienen als Ersatzlebensraum und Trittseinbiotope
und haben ihren festen und bewährten Platz bei der
Eingriffs-Ausgleichs-Regelung
Kombination
mit Photovoltaik.
Photovoltaik und Dachbegrünung schließen sich nicht aus – ganz im Gegenteil.
Die Effektivität der Photovoltaikanlage wird durch die Kühlleistung der
Begrünung erhöht und optimiert
Bei
Dach-Sanierungen Nachrüstung von Absturzsicherungen und Photovoltaik-Anlagen
ohne Eingriff in die Dachsubstanz.
Es gibt sowohl Absturzsicherungen (z.B. OPTISAFE) als auch Photovoltaiksysteme
(z.B. SolarGrünDach), die durch die Auflast der
Dachbegrünung lagesicher gehalten werden und nicht in die Dachabdichtung
eingreifen müssen
Gesplittete
Abwassergebühr mit Berücksichtigung der Dachbegrünung
Durch
verschiedene Untersuchungen wissenschaftlich belegt und mittlerweile mit
Computerprogrammen (z.B. RWS-Simulationsprogramm) unter Berücksichtigung der
regionalen Niederschlagsdaten simulierbar, sind die Funktionen
„Wasserrückhaltung“ und „Minderung der Abflussspitzen“ von begrünten Dächern.
Aus diesem Grund sollten Dachbegrünungen unbedingt bei der gesplitteten
Abwassergebühr berücksichtigt werden.
Die
FLL-Dachbegrünungsrichtlinie (2008) gelten hierzu als Stand der Technik und
Wissenschaft. Sie gehen in dem Kapitel 7.3 „Wasserrückhaltung“ in Kapitel 7.3.4
auf „Abflussbeiwert/Abflusskennzahl C“ und in Kapitel 7.3.5 auf „Jährliche
Wasserrückhaltung“ ein. Durch Prüfungen nach dem FLL-Verfahren (2008, Anhang 2:
Bestimmung von […] Abflussbeiwert/Abflusskennzahl) können standort- bzw.
produktspezifisch davon abweichende Werte nachgewiesen werden. Die angeführten
bzw. ermittelten Werte für die Abflusskennzahlen bzw. die Jahresabflussbeiwerte
sollen bei Gemeinden mit Gesplitteten Abwassersatzungen gebührenmindernd
berücksichtigt und übernommen werden. Folgender Text könnte für die
Gebührenordnung der neuen Abwassersatzung gewählt werden:
Die
Niederschlagswassergebühr soll für begrünte Dachflächen um den gleichen prozentualen
Anteil gemindert werden, wie die Dachbegrünung Niederschlagswasser zurückhält
bzw. Abflussspitzen mindert.
Als
Anhaltswerte gelten:
- die Vorgaben der aktuellen
FLL-Dachbegrünungsrichtlinie
(„Wasserrückhaltung im Jahresmittel“) oder
- produkt – und systembezogene
Prüfungen nach dem FLL-Verfahren zur Abflusskennzahl C oder
- objektbezogene
Wertermittlungen durch in der Siedlungswasserwirtschaft gebräuchliche
Simulationsverfahren.
Kiesstreifen
und Lichtkuppeln, die zusammen addiert eine Fläche ausmachen, die kleiner als
10% der Dachbegrünungsfläche, sind zu übermessen und der Dachbegrünung anzurechnen.
Beispiel:
Eine
Extensivbegrünung von 12 cm Aufbauhöhe (Retentionsdach
Typ Mäander) hat nach der FLL-Prüfung einen Wert für Abflusskennzahl C von 0,17.
D.h.
die zu berechnende Niederschlagswassergebühr wäre für die Größe der Dachfläche
um 83% zu mindern, womit nur noch 17% gebührenwirksam anzurechnend sind.
Quellenhinweise
-
Baden-Württemberg
- Az. 2 S 2938/08
-
OVG
Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2007 - 9 A 3648/04 - KStZ
2008, 74
-
Hess. VGH,
Urteil vom 02.09.2009 - 5 A 631/08 - KStZ 2009, 235
-
www.bund-lemgo.de
-
Optigrün-Planungsunterlage 2011/12
Autor
Dr.
Gunter Mann
Optigrün international AG
Am
Birkenstock 19
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Krauchenwies
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Fotos
Foto
1: Begrünte Dächer halten je nach Begrünungsart etwa 40-99 % des
Jahresniederschlags zurück
Foto
2: Dachbegrünungen vereinen viele positive Wirken und schaffen zusätzliche
Lebensräume
Abb.
1: Das Retentionsdach Typ Mäander mindert den Spitzenabfluss um etwa 80%
Abb.
2: Zusammensetzung der Gesplitteten Abwassergebühr
Bitte
mit dem Quellenhinweis „Optigrün“. Danke.
