Dachbegrünung
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Gesplittete Abwassergebühr – Fluch oder Chance?

 

Der Druck auf die Gemeinden ist gewachsen, eine nach Schmutz- und Niederschlagswasser gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Grundsatzurteile der Oberverwaltungsgerichte Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg liegen vor. Der letztjährigen Umfrage der Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e. V. (FBB) mit dem NABU bei alle Städten über 10.000 Einwohner zufolge, haben 65 % der sich gemeldeten Städte (579) schon eine gesplittete Abwassersatzung eingeführt bzw. geplant.

Eine gesplittete Abwassersatzung macht aus verschiedenen Aspekten durchaus Sinn. Sie trägt  u.a. zu einer größeren Gebührengerechtigkeit nach dem Verursacherprinzip bei. Zudem kann man den Bürgern nicht mehr erklären, warum die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung nach dem Trinkwasserverbrauch berechnet werden soll.

 

Erläuterung Gesplittete Abwassergebühr

Allgemein bekannt und bisher üblich war, die Kosten der Abwasserbeseitigung und –behandlung nach dem Trinkwasserverbrauch zu berechnen. Wer Toilette und Dusche oft benutzte, musste viel zahlen. Das in die Kanalisation eingeleitete Niederschlagswasser von Park- und Dachflächen (was gut vorstellbar insgesamt einen viel größeren Anteil ausmachte) wurde dabei nicht berücksichtigt.

Bei der Gesplitteten Abwassersatzung ist das anders: Schmutzwasser (aus Toilette und Dusche) und Niederschlagswasser (von Dach und Parkflächen) werden getrennt veranlagt. Schmutzwasser nach dem Trinkwasserverbrauch und Niederschlagswasser nach der Größe der versiegelten Flächen.

 

Ängste und Vorurteile

Die größten Bedenken der Gemeinden liegen beim Verwaltungsaufwand und den damit verbundenen Kosten, die vor allem bei der Datenerhebung der (versiegelten) Flächen von Privatpersonen, Gemeindebesitz und Industrie entstehen. Dazu kommt die Befürchtung, dass die Einnahmen für die Städte zurückgehen, was nicht stimmt, da die bestehenden Kosten nur umverteilt werden. Die Befliegung und fotografische Erfassung der versiegelten Flächen ist meist das Mittel der ersten Wahl, wobei an dieser Stelle auf die Empfehlung des OVG Münster verwiesen sei, das eine Bürgerbefragung (Selbsterklärung zu versiegelten Flächen) in Kombination mit Stichproben für ausreichend hält. Mit dieser Vorgehensweise, die in zahlreichen Kommunen praktiziert wurde, können die Kosten der Datenerfassung begrenzt werden. Ein weiteres vorgeschobenes Argument ist auch, dass sich weitere Industrieunternehmen aufgrund der neuen Gebühren nicht mehr ansiedeln würden. Da es die Gesplittete Abwassersatzung bald flächendeckend geben wird, entfällt dieser Aspekt schnell. Für zukunftsorientierte Unternehmen ist eine Niederschlagswassergebühr kein Hinderungsgrund, da sie schon in der Planungsphase auf solche Dinge vorausschauend und bewusst eingehen.

 

Die Chance

Täglich werden in Deutschland über 100 Hektar Naturfläche durch Gebäude und Verkehrsflächen versiegelt mit den bekannten negativen Auswirkungen wie beispielsweise Überhitzung und Hochwasser. Eine gesplittete Abwassergebühr ist ein wichtiger Bestandteil der modernen Regenwasserbewirtschaftung und schafft Anreize, der Versiegelung entgegen zu wirken.

Was viele Gemeinden zu Beginn nicht erkennen ist, dass sich bei der durchdachten Umsetzung einer modifizierten Abwassersatzung mit gesplitteten Abwassergebühren eine Reihe von Möglichkeiten ergeben, die Hochwasserprobleme in den Griff zu bekommen. Die damit verbundenen Kosten können mittel- und langfristig eingespart werden. Die Kosten für Regenüberlaufbecken und mögliche Kanalnetzerweiterungen werden bei Neubaugebieten reduziert bzw. entfallen ganz. Damit kann viel Geld eingespart werden.

 

Die Bausteine einer modernen Regenwasserbewirtschaftung

Die regionalen Starkregenereignisse der letzten Zeit, die „Jahrhundertregen“, die mittlerweile fast jährlich auftreten, sind Vorboten der Klimaveränderung. Schon jetzt zeigt sich, dass die vorhandenen Kanalsysteme oftmals nicht in der Lage sind, die Wassermengen abzuführen. Volkswirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe sind die Folge. Angesichts dieser Entwicklung sind Maßnahmen einer naturnahen Regenwasserbewirtschaftung dringend geboten.  

Ein nachhaltiges Regenwassermanagement setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die wichtigsten Einzelmaßnahmen sind:

  Dachbegrünung (extensive und intensive Dachbegrünungen, Tiefgaragenbegrünungen)

  Regenwasserspeicher mit Regenwassernutzung (Zisternen)

  Versickerungseinrichtungen

  Offene Wasserflächen

 

Dachbegrünung – Funktionen und Einsparungspotenziale

Dachbegrünungen sind ein wichtiger Bestand eines zeitgemäßen Regenwassermanagements. Unabhängig von den Boden- und Standortverhältnissen „bewirtschaften“ sie schon den größten Teil des Regenwassers ohne größeren Aufwand. Begrünte Dächer wirken nicht nur als Wasserspeicher und Abflussminderer, sondern haben darüber hinaus noch viele weitere positive Funktionen:

  Wasserrückhalt.
Je nach Begrünungsart werden im Schichtaufbau 40-99% des Jahresniederschlags zurückgehalten und zum größten Teil verdunstet

  Minderung der Abflussspitzen.
Spitzenregen können bis zu 80% gemindert werden. Das Überschusswasser wird zeitlich verzögert abgeleitet

  Schutz der Dachabdichtung und damit Verlängerung deren Lebensdauer.
Der Begrünungsaufbau schützt die Dachabdichtung vor Wind, Hagel und Extremtemperaturen. Die Lebensdauer der Abdichtung kann verdoppelt werden, Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten müssen erst später durchgeführt werden

  Energieeinsparungen.
Die Dachbegrünung dämmt im Winter und dient im Sommer als Hitzeschutz und trägt so als natürliche Klimaanlage zu Energieeinsparungen bei

  Klimaschutz.
Kleinklimaverbesserung durch Verdunstungsvorgänge (Kühlung und Luftbefeuchtung) und CO2-Bindung

  Lärmminderung.
Luftschalldämmung und verminderte Schallreflexion aufgrund der Masse des Begrünungsaufbaus und der Pflanzenstruktur

  Staubfilter.
Luftreinigung und Feinstaubfilterung durch die vielfältige Vegetation

  Naturschutz.
Begrünte Dächer dienen als Ersatzlebensraum und Trittseinbiotope und haben ihren festen und bewährten Platz bei der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung

  Kombination mit Photovoltaik.
Photovoltaik und Dachbegrünung schließen sich nicht aus – ganz im Gegenteil. Die Effektivität der Photovoltaikanlage wird durch die Kühlleistung der Begrünung erhöht und optimiert

  Bei Dach-Sanierungen Nachrüstung von Absturzsicherungen und Photovoltaik-Anlagen ohne Eingriff in die Dachsubstanz.
Es gibt sowohl Absturzsicherungen (z.B. OPTISAFE) als auch Photovoltaiksysteme (z.B. SolarGrünDach), die durch die Auflast der Dachbegrünung lagesicher gehalten werden und nicht in die Dachabdichtung eingreifen müssen

 

Gesplittete Abwassergebühr mit Berücksichtigung der Dachbegrünung

Durch verschiedene Untersuchungen wissenschaftlich belegt und mittlerweile mit Computerprogrammen (z.B. RWS-Simulationsprogramm) unter Berücksichtigung der regionalen Niederschlagsdaten simulierbar, sind die Funktionen „Wasserrückhaltung“ und „Minderung der Abflussspitzen“ von begrünten Dächern. Aus diesem Grund sollten Dachbegrünungen unbedingt bei der gesplitteten Abwassergebühr berücksichtigt werden.

Die FLL-Dachbegrünungsrichtlinie (2008) gelten hierzu als Stand der Technik und Wissenschaft. Sie gehen in dem Kapitel 7.3 „Wasserrückhaltung“ in Kapitel 7.3.4 auf „Abflussbeiwert/Abflusskennzahl C“ und in Kapitel 7.3.5 auf „Jährliche Wasserrückhaltung“ ein. Durch Prüfungen nach dem FLL-Verfahren (2008, Anhang 2: Bestimmung von […] Abflussbeiwert/Abflusskennzahl) können standort- bzw. produktspezifisch davon abweichende Werte nachgewiesen werden. Die angeführten bzw. ermittelten Werte für die Abflusskennzahlen bzw. die Jahresabflussbeiwerte sollen bei Gemeinden mit Gesplitteten Abwassersatzungen gebührenmindernd berücksichtigt und übernommen werden. Folgender Text könnte für die Gebührenordnung der neuen Abwassersatzung gewählt werden:

 

Die Niederschlagswassergebühr soll für begrünte Dachflächen um den gleichen prozentualen Anteil gemindert werden, wie die Dachbegrünung Niederschlagswasser zurückhält bzw. Abflussspitzen mindert.

Als Anhaltswerte gelten:

-       die Vorgaben der aktuellen FLL-Dachbegrünungsrichtlinie  („Wasserrückhaltung im Jahresmittel“) oder

-      produkt – und systembezogene Prüfungen nach dem FLL-Verfahren zur Abflusskennzahl C oder

-      objektbezogene Wertermittlungen durch in der Siedlungswasserwirtschaft gebräuchliche Simulationsverfahren.

Kiesstreifen und Lichtkuppeln, die zusammen addiert eine Fläche ausmachen, die kleiner als 10% der Dachbegrünungsfläche, sind zu übermessen und der Dachbegrünung anzurechnen.

 

Beispiel:

Eine Extensivbegrünung von 12 cm Aufbauhöhe (Retentionsdach Typ Mäander) hat nach der FLL-Prüfung einen Wert für Abflusskennzahl C von 0,17.

D.h. die zu berechnende Niederschlagswassergebühr wäre für die Größe der Dachfläche um 83% zu mindern, womit nur noch 17% gebührenwirksam anzurechnend sind.

 

Quellenhinweise

-      Baden-Württemberg - Az. 2 S 2938/08

-      OVG Nordrhein-West­falen, Urteil vom 18.12.2007 - 9 A 3648/04 - KStZ 2008, 74

-      Hess. VGH, Urteil vom 02.09.2009 - 5 A 631/08 - KStZ 2009, 235

-      www.bund-lemgo.de

-      Optigrün-Planungsunterlage 2011/12

 

 

 

Autor

Dr. Gunter Mann

Optigrün international AG

Am Birkenstock 19

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Tel. +49 (0)7576-7720

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Fotos

 

Foto 1: Begrünte Dächer halten je nach Begrünungsart etwa 40-99 % des Jahresniederschlags zurück

Foto 2: Dachbegrünungen vereinen viele positive Wirken und schaffen zusätzliche Lebensräume

Abb. 1: Das Retentionsdach Typ Mäander mindert den Spitzenabfluss um etwa 80%

Abb. 2: Zusammensetzung der Gesplitteten Abwassergebühr

 

Bitte mit dem Quellenhinweis „Optigrün“. Danke.